Ratgeber
Hilfe ohne Eltern: Wo du dich beraten lassen kannst und was vertraulich bleibt
Hilfe ohne Eltern bekommst du anonym und kostenlos bei der Nummer gegen Kummer (116 111) und der Telefonseelsorge, außerdem bei der Schulsozialarbeit, bei Erziehungs- und Familienberatungsstellen und beim Jugendamt. Nach § 8 Absatz 3 SGB VIII darfst du dich in der Kinder- und Jugendhilfe ohne Wissen deiner Eltern beraten lassen, solange eine Mitteilung an sie den Zweck der Beratung vereiteln würde. Beraterinnen und Berater haben eine Schweigepflicht, die vor allem bei ernster Gefahr Grenzen hat.
Manche Probleme möchtest du nicht zuerst mit deinen Eltern besprechen. Vielleicht geht es um Streit zu Hause, um etwas, wofür du dich schämst, oder du willst einfach erst für dich klären, was los ist. Hilfe ohne Eltern zu holen, ist in Deutschland möglich, und das Gesetz gibt dir dafür ein eigenes Recht. Auf dieser Seite erfährst du, wo du dich beraten lassen kannst, wer zum Schweigen verpflichtet ist und in welchen Fällen deine Eltern trotzdem informiert werden. Wenn du erst einmal einschätzen willst, wie es dir in den letzten Wochen ging, hilft dir der Stimmungs-Check für Teens.
Dein Recht auf Beratung ohne Eltern
Die wichtigste Regel steht im Achten Sozialgesetzbuch, dem Gesetz für die Kinder- und Jugendhilfe. Nach § 8 Absatz 3 haben Kinder und Jugendliche in der Kinder- und Jugendhilfe Anspruch auf Beratung ohne Kenntnis ihrer Eltern, solange eine Mitteilung an die Eltern den Zweck der Beratung vereiteln würde [1]. Denkbar ist das zum Beispiel, wenn der Streit mit deinen Eltern selbst das Problem ist. Die Beratung kann auch ein freier Träger übernehmen, also etwa ein Verein oder eine kirchliche Beratungsstelle [1].
Außerdem darfst du dich nach § 8 Absatz 2 in allen Fragen deiner Erziehung und Entwicklung selbst an das Jugendamt wenden [1]. Das Gesetz verlangt auch, dass die Beratung in einer Form läuft, die du verstehen und nachvollziehen kannst [1]. Und wenn die öffentliche Jugendhilfe über etwas entscheidet, das dich betrifft, muss sie dich nach § 8 Absatz 1 entsprechend deinem Entwicklungsstand beteiligen und dich auf deine Rechte im Verwaltungsverfahren hinweisen [1].
Wer schweigen muss
Viele Fachleute, die dich beraten, stehen unter Schweigepflicht. Das Strafgesetzbuch bestraft in § 203, wenn jemand ein anvertrautes Geheimnis unbefugt weitergibt. Das gilt unter anderem für Ärztinnen und Ärzte, Psychologinnen und Psychologen mit staatlich anerkanntem Abschluss, staatlich anerkannte Sozialarbeiterinnen und Sozialpädagogen sowie für Erziehungs-, Familien- und Jugendberater und Berater für Suchtfragen, wenn ihre Beratungsstelle von einer Behörde oder einer öffentlich-rechtlichen Einrichtung anerkannt ist [2]. Auch die Fachkräfte in psychosozialen Beratungsstellen unterliegen nach Angaben des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) der Schweigepflicht, genauso wie Therapeutinnen und Therapeuten [10].
Bei Ärztinnen und Ärzten gilt die Schweigepflicht auch gegenüber deinen Eltern, wenn du alt und reif genug bist, die Sache selbst zu überblicken. Juristen der Ärztekammer Nordrhein schreiben dazu im Rheinischen Ärzteblatt: Minderjährige mit der nötigen Urteils- und Einsichtsfähigkeit müssen selbst erklären, ob der Arzt von der Schweigepflicht entbunden ist. Nur wenn diese Fähigkeit fehlt, entscheiden die gesetzlichen Vertreter [12]. Ein festes Alter nennt der Beitrag dafür nicht.
Auch die ehrenamtlichen Beraterinnen und Berater der Nummer gegen Kummer haben Schweigepflicht und geben ohne dein Einverständnis keine Informationen weiter. Die seltenen Ausnahmen findest du weiter unten. Du musst dort weder deinen Namen noch andere Daten nennen, und der Anruf erscheint nicht auf der Telefonrechnung deiner Eltern [3].
Anlaufstellen im Überblick
Die Tabelle zeigt, wo du dich ohne deine Eltern melden kannst und was dich dort erwartet. Nummern und Zeiten stehen auch auf der Seite Hilfe finden.
| Stelle | Was dich erwartet | Beleg |
|---|---|---|
| Nummer gegen Kummer, 116 111 | Telefon für Kinder und Jugendliche, Montag bis Samstag von 14 bis 20 Uhr, kostenlos und anonym; dazu Chat und Mail | [3, 4] |
| Telefonseelsorge, 116 123 | Rund um die Uhr erreichbar und kostenlos, auch per Mail oder Chat | [4] |
| JugendNotmail | Kostenlose, vertrauliche Beratung online; eine Antwort kann 1 bis 2 Tage dauern | [4] |
| bke-Jugendberatung | Online für 14- bis 21-Jährige, kostenlos, ohne Namen und Wohnort; Mail, Einzelchat, Gruppenchats und Foren mit Fachkräften | [5] |
| Erziehungs- und Familienberatungsstelle | Über 1.000 Stellen bundesweit, kostenfrei und streng vertraulich; Jugendliche können sich selbst melden | [6] |
| Schulsozialarbeit | Sozialpädagogische Angebote direkt an deiner Schule | [7] |
| Jugendamt | Du darfst dich in allen Fragen deiner Erziehung und Entwicklung selbst dorthin wenden | [1] |
| Psychotherapeutische Sprechstunde | Erstes Gespräch ohne Überweisung, die Krankenkasse zahlt; Termine auch über 116 117 | [10] |
Schulsozialarbeit, Vertrauenslehrkräfte und Schulpsychologie
Für viele ist die Schule der kürzeste Weg. Schulsozialarbeit ist im Kinder- und Jugendhilferecht geregelt (§ 13a SGB VIII): Gemeint sind sozialpädagogische Angebote, die jungen Menschen direkt an ihrer Schule offenstehen. Wie viel davon es gibt und wie es genau aussieht, regeln die Bundesländer [7]. Frag im Sekretariat oder bei deiner Klassenleitung, wer an deiner Schule zuständig ist. Staatlich anerkannte Sozialarbeiterinnen und Sozialpädagogen sind an die Schweigepflicht aus § 203 gebunden [2].

In der Statistik der Nummer gegen Kummer für 2024 steht, dass die Beraterinnen und Berater in 23.566 Gesprächen auf eine weitere Stelle aufmerksam machten. Am zweithäufigsten war das die Schule mit einer Vertrauenslehrkraft (29,8 Prozent dieser Gespräche), seltener das Jugendamt (10,9 Prozent) und der schulpsychologische Dienst (5,4 Prozent) [8].
Schulpsychologische Beratungsstellen arbeiten meist für eine Stadt oder einen Kreis. Die Stelle in Münster beschreibt ihre Beratung zum Beispiel als freiwillig, kostenlos und vertraulich, alle Mitarbeitenden unterliegen der Schweigepflicht [9]. Ob du dort ohne deine Eltern hingehen kannst, solltest du vorher erfragen.
Beratungsstellen und Jugendamt
An Erziehungs- und Familienberatungsstellen denken viele nur als Hilfe für Eltern. Laut Familienportal des Bundes können sich aber auch Kinder und Jugendliche selbst an eine der über 1.000 staatlichen und kirchlichen Stellen wenden, wenn es Probleme in der Familie gibt. Die Beratung ist kostenfrei und streng vertraulich [6]. Eine Stelle in deiner Nähe findest du über die Suche "Beratung vor Ort" im Familienportal [6]. Wenn du lieber schreibst, berät dich die bke-Jugendberatung online. Den Einzelchat kannst du ohne Anmeldung nutzen. Für die übrigen Angebote meldest du dich mit einem selbst gewählten Namen und einem Passwort an und bestätigst die Anmeldung über einen Link, der an deine E-Mail-Adresse geschickt wird [5].
Wenn du zu Hause Gewalt erlebst oder es dort nicht mehr aushältst, ist das Jugendamt die richtige Stelle. Jedes Kind hat in Deutschland ein Recht auf eine Erziehung ohne Gewalt; körperliche Strafen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind verboten [15]. Das Jugendamt muss dich vorübergehend in Obhut nehmen, also an einem sicheren Ort unterbringen, wenn du selbst darum bittest. Du darfst dann sofort eine Person deines Vertrauens benachrichtigen [14].
Ärztliche und psychotherapeutische Hilfe
Wenn du schnell professionelle Hilfe brauchst, nennt das Gesundheitsportal des Bundes die Kinder- und Jugendarztpraxis, die Hausarztpraxis und Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten als erste Anlaufstellen [4]. Für eine psychotherapeutische Sprechstunde brauchst du keine Überweisung, die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten ohne Antrag. Der Patientenservice 116 117 muss dir innerhalb einer Woche einen Termin vermitteln, der innerhalb von vier Wochen stattfindet [10]. Wie so eine Sprechstunde abläuft, erklärt der Ratgeber Psychotherapeutische Sprechstunde.
Psychotherapie für Kinder und Jugendliche beruht auf einem Vertrauensverhältnis und unterliegt der Schweigepflicht. Nach Angaben der Psychotherapeutenkammer Bayern finden bei Jugendlichen regelmäßige Gespräche mit den Eltern mit deren Zustimmung statt [11]. Ob und wann deine Eltern bei einer Behandlung einbezogen werden müssen, kannst du schon beim ersten Anruf in der Praxis fragen.
Wo die Vertraulichkeit Grenzen hat
Vertraulich heißt nicht in jedem Fall, dass niemand etwas erfährt. Es gibt drei Situationen, die du kennen solltest.
Die erste ist Lebensgefahr. Die Nummer gegen Kummer schreibt, dass sie rechtlich verpflichtet ist, bestimmte Informationen an die Polizei weiterzugeben, wenn dein Leben oder das einer anderen Person ganz konkret und unmittelbar in Gefahr ist. Wenn es geht, macht sie das mit deiner Erlaubnis [3]. Die zweite ist eine Gefährdung deines Wohls, etwa durch Misshandlung. Haben Ärztinnen, Ärzte, Beraterinnen, Berater oder staatlich anerkannte Sozialarbeiterinnen gewichtige Anhaltspunkte dafür, sollen sie die Lage zuerst mit dir und deinen Eltern besprechen und auf Hilfe hinwirken, außer das würde deinen Schutz in Frage stellen. Lässt sich die Gefahr so nicht abwenden, dürfen sie das Jugendamt informieren und weisen dich vorher darauf hin, außer das würde deinen Schutz in Frage stellen. Ärztinnen und Ärzte sollen das Jugendamt bei dringender Gefahr sofort informieren. So steht es in § 4 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz [12, 17]. Die dritte betrifft das Jugendamt selbst: Nimmt es dich auf deine Bitte in Obhut, muss es deine Eltern unverzüglich informieren [14].
Ab 15 Jahren darfst du nach § 36 des Ersten Sozialgesetzbuchs Sozialleistungen selbst beantragen und annehmen. Die zuständige Stelle soll deine Eltern aber über den Antrag und die Leistung informieren [13]. Wenn dir das wichtig ist, frag vorher nach, was weitergegeben wird.
Wie du den ersten Schritt machst
Ein anonymes Telefonat oder ein Chat ist oft der leichteste Anfang, weil du dort keinen Namen nennen musst [3, 5]. Die Nummer gegen Kummer berät zu allem, was dich belastet, auch zu Sorgen um eine Freundin oder einen Freund [3]. Du kannst am Anfang direkt fragen: "Bleibt das unter uns?" Die Beraterinnen und Berater erklären dir dann, was vertraulich bleibt. Rechne aber damit, dass das Sorgentelefon dir keine medizinische oder rechtliche Beratung gibt und keine Therapie ersetzt. Die Beratenden melden sich auch nicht von selbst bei dir und bieten keine Treffen an [3]. Für alles, was länger dauert, nennen sie dir oft eine passende Einrichtung, etwa eine Beratungsstelle oder das Jugendamt [8].

Ein Gespräch ohne Eltern muss nicht dabei bleiben. In fast der Hälfte der Gespräche am Kinder- und Jugendtelefon (45,8 Prozent) empfahlen die Beratenden 2024, das Thema auch mit vertrauten Menschen aus dem eigenen Umfeld zu besprechen, etwa mit Freunden oder der Familie [8]. Wenn du das später angehen willst, findest du Tipps im Ratgeber Mit den Eltern über Probleme reden. Informationen zu seelischen Problemen, extra für Jugendliche, bietet außerdem die Bundespsychotherapeutenkammer auf der Seite gefuehle-fetzen.net [16].
Wenn du dich selbst verletzt oder daran denkst, steht im Ratgeber Selbstverletzung: Hilfe und Gespräch, wie du dich jemandem anvertraust.
- Gesetz Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII), § 8 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 28.10.2026
- Gesetz Strafgesetzbuch (StGB), § 203 Verletzung von Privatgeheimnissen. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 28.10.2026
- Organisation Kinder- und Jugendtelefon. Nummer gegen Kummer e. V.. Stand o. J.. abgerufen am 28.10.2026
- Behörde Soforthilfe (Wege im Gesundheitswesen: Jugend, psychische Gesundheit). Bundesministerium für Gesundheit, gesund.bund.de. Stand 23.04.2026. abgerufen am 28.10.2026
- Fachgesellschaft bke-Onlineberatung für Eltern und Jugendliche. Bundeskonferenz für Erziehungsberatung e. V. (bke). Stand o. J.. abgerufen am 28.10.2026
- Behörde Ehe- und Familienberatung. Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, familienportal.de. Stand o. J.. abgerufen am 28.10.2026
- Gesetz Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII), § 13a Schulsozialarbeit. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 28.10.2026
- Organisation Statistik 2024 Kinder- und Jugendtelefon. Nummer gegen Kummer e. V.. Stand 03/2025. abgerufen am 28.10.2026
- Behörde Schulpsychologische Beratungsstelle. Stadt Münster, Schulamt. Stand o. J.. abgerufen am 28.10.2026
- Behörde Psychische Probleme: Wo gibt es Hilfe?. Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), gesundheitsinformation.de. Stand 19.03.2025. abgerufen am 28.10.2026
- Behörde Psychische Auffälligkeiten und Störungen bei Kindern und Jugendlichen. Eine Information über Psychotherapie (Faltblatt). Bayerische Landeskammer der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (PTK Bayern). Stand 2019. abgerufen am 28.10.2026
- Studie Lockerung der Schweigepflicht zugunsten des Kinderschutzes. Rheinisches Ärzteblatt Heft 8/2021, S. 25. Eibl K, Schulenburg D (Ärztekammer Nordrhein). Stand 08/2021. abgerufen am 28.10.2026
- Gesetz Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I), § 36 Handlungsfähigkeit. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 28.10.2026
- Gesetz Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII), § 42 Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 28.10.2026
- Gesetz Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 1631 Inhalt und Grenzen der Personensorge. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 28.10.2026
- Behörde Jugend: Psychische Beschwerden erkennen. Bundesministerium für Gesundheit, gesund.bund.de. Stand 23.04.2026. abgerufen am 28.10.2026
- Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG), § 4 Beratung und Übermittlung von Informationen durch Geheimnisträger bei Kindeswohlgefährdung. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 28.10.2026
Hinweis: Ein Selbsttest gibt dir eine erste Einschätzung. Er ersetzt keine ärztliche oder psychotherapeutische Untersuchung und keine Diagnose.
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